Wir erlauben uns an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass mit der Annahme des Angebotes die zugrundeliegenden AGB‘s ausdrücklich anerkannt werden und damit einen integrierenden Bestandteil der Vereinbarung für Veranstaltungen im Bergheurigen Schuecker (Auftragnehmer) mit dem Auftraggeber bilden.
Anderslautende Bedingungen sind ungültig.
Der Auftraggeber unterwirft sich diesen Bedingungen, sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen Vorschriften, und übernimmt durch seine Auftragserteilung die Haftung für deren Einhaltung.
PREISE Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive aller Steuern und Abgaben .
Gültig bis auf Widerruf.
GARANTIE DER TEILNEHMENDEN PERSONEN.
Wir benötigen bei jeder Veranstaltung eine Garantieanzahl. Diese ist bitte bis spätestens 2 (zwei) Wochen vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestanzahl für die der Bergheurige Schuecker alle Vorbereitungen trifft. Diese Mindestzahl wird dem Auftraggeber auf jeden Fall in Rechnung gestellt, eine darüber hinaus gehende Personenanzahl wird zusätzlich verrechnet. In jedem Fall wird die Mindestanzahl von 30 Personen in Rechnung gestellt, auch wenn weniger Personen tatsächlich erscheinen.
MITGEBRACHTE SPEISEN & GETRÄNKE.
Ohne schriftliche Genehmigung dürfen keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumation mitgebracht werden. Der Bergheurige Schuecker behält sich vor, für mitgebrachte Speisen und Getränke ein entsprechendes Entgelt zu verrechnen.
HAFTUNG.
Für Schäden, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Auftraggebers verursacht werden, haftet dieser selbst. Der Bergheurige Schuecker haftet für Schäden an eingebrachten Gegenständen oder Verlust derselben nur bei eigenem Verschulden und keinesfalls bei Verschulden von Dritten.
MUSIK.
Sollte eine Veranstaltung mit Musikdarbietung geplant sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, die notwendige Anmeldung bei AKM und Vergnügungssteuer rechtzeitig einzubringen und die bestätigten Formulare spätestens eine Woche vor der Veranstaltung vorzulegen. Wir bitten um Verständnis, dass bei übermäßiger Lärmbelästigung die Musikvorführung durch den Auftragnehmer abgebrochen werden kann. Musik kann grundsätzlich bis 22:00 Uhr im Freien, im Innenbereich in reduzierter Lautstärke bei geöffneten Türen ab 22:00 gespielt werden. Nach 22:00 gibt es im Innenbereich bei geschlossenen Türen keine Beschränkung der Lautstärke.
KÜNDIGUNG.
Der Bergheurige Schuecker kann das Vertragsverhältnis beenden, wenn die Veranstaltung den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes gefährdet, der Auftraggeber gesetzliche Auflagen verletzt, der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind, vereinbarte Akonto-Zahlungen nicht rechtzeitig eintreffen, sowie im Fall höherer Gewalt. Der Auftraggeber ist in einem solchen Fall keinesfalls zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen berechtigt.
DEKORATION.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Anbringen von Dekorationsmaterial unter Einhaltung feuerpolizeilicher Bestimmungen. Sämtliche, durch die Herstellung / den Abbau von Dekorationsmaterial entstehenden Kosten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
ANZAHLUNG.
Mit der Bestätigung des Angebots wird eine Anzahlung von 50 % des Vertragswertes fällig. 2 (zwei) Wochen vor der Veranstaltung werden weitere 50 % des Vertragswertes fällig.
STORNOGEBÜHREN
Stornierung bis 8 (acht) Wochen vor der Veranstaltung kostenlos. Stornierung von 8 - 4 Wochen vor der Veranstaltung 35% des Vertragswertes, Stornierung 27 - 14 Tage vor der Veranstaltung 50% des Vertragswertes, Stornierung 13 - 7 Tage vor der Veranstaltung 75% des Vertragswertes, Stornierung innerhalb von 6 Tagen vor der Veranstaltung 100% des Vertragswertes.
RECHNUNG.
Die Rechnung wird am Tag der Veranstaltung ausgestellt. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnen wir 14% Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassospesen.
Als Gerichtsstand wird Korneuburg vereinbart.
Druckfehler, Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.